Wie gründe ich ein Unternehmen?

Peter und Michael Pichlmayr / META Legal
Peter und Michael Pichlmayr / META Legal

Es ist total aufregend, wenn du den Entschluss fasst, dich selbständig zu machen.

 

Aber ein eigenes Unternehmen braucht nicht nur Begeisterung und eine gute Geschäftsidee, sondern natürlich auch die passenden rechtlichen Rahmenbedingungen.

 

Ich habe Peter und Michael Pichlmayr von META Legal gefragt, was in Österreich rechtlich für eine Unternehmensgründung notwendig ist:

Was muss ich tun, um offiziell ein Unternehmen zu gründen?

Wenn du eine konkrete Geschäftsidee hast, können die rechtlichen Umsetzungsschritte/Rahmenbedingungen überlegt werden. Dabei stellt sich die Frage: Welche Rechtsform soll mein Unternehmen haben? Folgende Fragen solltest du dir in diesem Zusammenhang stellen:

  • Wie viel Kapital steht mir als Gründer zu Verfügung?
  • Wie hoch sind die Gründungskosten und was sind die laufenden Kosten der jeweiligen Rechtsform?
  • Gründe ich zusammen mit mehreren Personen ein Unternehmen oder bleibe ich (fürs erste) alleine?
  • Gibt es für mein Unternehmen gesetzliche Vorgaben die Rechtsform betreffend?
  • Welche rechtliche Flexibilität benötige ich?
  • Mit welchen Umsätzen rechne ich im ersten Jahr (Auswirkungen auf die Steuerlast) und welche Haftungen sind mit dem Betrieb meines Unternehmens verbunden?

Zuerst solltest du die passende Rechtsform für deine Gründergeschichte herausfinden, um anschließend die rechtlichen Gründungsvoraussetzungen abarbeiten zu können.

Welche Rechtsformen für Unternehmen gibt es in Österreich?

Folgende Rechtsformen stehen für Unternehmen in Österreich zur Verfügung:

Einzelunternehmen:

Inhaber des Unternehmens ist eine einzige natürliche Person, die das Unternehmen auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung betreibt. Ein Einzelunternehmen kann nicht von zwei Personen betrieben werden.

 

Die Gründung ist formfrei möglich. Das Einzelunternehmen gilt automatisch mit der Gewerbeanmeldung bei der Gewerbebehörde als gegründet. Bei der Gründung ist kein Kapital notwendig und für die Gewerbeanmeldung fallen auch keine Gebühren bei der Gewerbebehörde an. Der Gründer haftet allerdings betraglich unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen (auch mit dem Privatvermögen).

 

Eine Eintragung eines Einzelunternehmens zum Firmenbuch kann freiwillig erfolgen. Dafür ist eine Firmenbucheingabe, die vom Einzelunternehmer beglaubigt zu unterschreiben ist, notwendig. Das eingetragene Einzelunternehmen bekommt eine Firmenbuchnummer und hat die Abkürzung "e.U." im Firmenwortlaut zu führen. Die Eintragung in das Firmenbuch ist mit Kosten verbunden (Eintragungsgebühr, Eingabegebühr sowie Kosten für die Beglaubigung).

Personengesellschaften (OG/KG):

Personengesellschaften haben zwingend aus mindestens zwei Gesellschaftern zu bestehen, die sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen. Eine Ein-Personen OG/KG ist rechtlich nicht möglich. 

 

Bei der Gründung einer Personengesellschaft ist kein Stammkapital notwendig. Die Gründer/Gesellschafter haben allerdings einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Das ist formfrei möglich, wobei ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag anzuraten ist. Die Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Gesellschafts- und Privatvermögen. 

 

Personengesellschaften sind zum Firmenbuch anzumelden und entstehen durch Eintragung in das Firmenbuch. Jede Personengesellschaft hat daher eine Firmenbuchnummer. Die Firmenbucheintragung ist mit Kosten verbunden (siehe Einzelunternehmen).

Kapitalgesellschaften (GmbH/FlexKap):

GmbH

Die GmbH kann einen oder mehrere Gesellschafter haben und wird durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages oder einer Errichtungserklärung (bei nur einem Gesellschafter) errichtet. 

 

Eine GmbH entsteht durch Eintragung in das Firmenbuch und ist rechnungslegungspflichtig (anders als bei den Personengesellschaft reicht eine Einnahmen und Ausgabenrechnung nicht mehr aus, sondern es ist ein Jahresabschluss zu erstellen). 

 

Die Gesellschafter haften nicht für die Verbindlichkeiten der GmbH (Trennungsprinzip). D.h., dass die Gesellschafter betraglich nur bis zur Höhe des übernommenen Stammkapitals haften, aber nicht mit dem Privatvermögen. Jedoch ist für die Gründung ein bestimmtes Kapital notwendig (EUR 35.000/10.000). Bei Gründung muss zumindest die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt werden.

FlexKap:

Im Ministerialentwurf für ein Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 ist die Schaffung einer neuen Gesellschafsform angedacht. 

 

Die FlexKap soll vor allem jungen Unternehmern mit geringerem Kapital die Möglichkeit eröffnen, eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Das Stammkapital soll EUR 10.000 betragen, wovon bei Gründung die Hälfte (EUR 5.000) eingezahlt werden müssen. 

 

Die Anteilsübertragung soll vereinfacht werden und die Möglichkeit einer Mitarbeiterbeteiligung soll gesetzlich eröffnet werden. 

Muss ich sonst noch etwas bei der Unternehmensgründung beachten?

Wenn du dich für eine Rechtsform entschieden hast, überleg dir, wie das Unternehmen heißen soll. Bei einem Firmenbuch-Eintrag gibt es einschlägige Vorschriften für die Namensbildung. Außerdem können markenrechtlich und andere Schutzrechte für die Wahl einer Firma oder Geschäftsbezeichnung ausschlaggebend sein.

 

Nach der erfolgten Gründung des Unternehmens und vor Aufnahme der tatsächlichen betrieblichen Tätigkeit, ist in der Regel eine Gewerbeanmeldung erforderlich (Ausnahme: Freie Berufe). Hier gilt es zu überprüfen, ob die angedachte Tätigkeit unter ein freies oder ein reglementiertes Gewerbe fällt. 

 

Da für freie Gewerbe keine gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen vorgesehen sind, ist eine Anmeldung am einfachsten zu bewältigen.

 

Sollte die beabsichtigte Tätigkeit einem reglementierten Gewerbe (Gesetzgeber setzt fachliche Voraussetzungen voraus) unterliegen, ist ein Befähigungsnachweis erforderlich (z.B. ein facheinschlägiges Studium, eine Meisterprüfung oder sonstige Ausbildungen). 

 

Bei der Gewerbeanmeldung sind abhängig vom Gewerbe unterschiedliche Unterlagen beizubringen (Ausweis, Prüfungszertifikate etc). 

 

Nach erfolgter Anmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde kannst du mit deiner Tätigkeit starten.

 

Achtung: Eine Gewerbeausübung ohne Gewerbeanmeldung ist mit hohen Verwaltungsstrafen belegt!

Welche Rechtsformen kommen für EPUs und KMUs in Frage?

Für EPUs kommen vor allem Einzelunternehmen oder Kapitalgesellschaften in Frage. Die Gründung einer Personengesellschaft ist durch einzelne Person nicht möglich, weshalb die Rechtsform der OG oder KG für EPUs ausscheidet. Für EPUs wird in einem frühen Stadium ein Einzelunternehmen die bevorzugte Rechtsform sein, weil diese am kostengünstigsten ist. 

 

Werden in weiterer Folge hohe Gewinne erwirtschaftet, läuft das Unternehmensmodell gut oder wird die Einstellung von Mitarbeiter ein Thema, dann kann die Gründung einer GmbH (oder zukünftig FlexKap) angedacht werden.

 

KMUs sind sehr häufig als GmbHs organisiert. Dies hat meist haftungsbegrenzende und steuerliche Gründe. Für KMUs kommen grundsätzlich alle Gesellschaftsformen in Frage. 

Wie hoch sind die Kosten für eine Unternehmensgründung?

Die Kosten für die Gründung variieren je nach Unternehmensform:

Einzelunternehmen

Die Gründungskosten sind gering, meistens im niedrigen dreistelligen Bereich. Verwaltungskosten sind ebenfalls gering, wenn Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung und Steuererklärung selbst erstellt werden.

Personengesellschaften

Die Gründungskosten hängen von der Komplexität des Gesellschaftsvertrages ab. Zumeist sind sie geringer als bei Kapitalgesellschaften. Verwaltungskosten sind in der Regel gering. 

Kapitalgesellschaften

Die Gründungskosten hängen von der Komplexität des Gesellschaftsvertrages ab. In der Regel fallen zwischen EUR 2.000 und EUR 5.000 an. Dazu kommen laufende Steuerberatungskosten für die Buchhaltung, Jahresabschlusserstellung und Einreichung zum Firmenbuch.

Kann man später noch zu einer anderen Geschäftsform wechseln?

Der Wechsel von einer gewählten Rechtsform in andere Rechtsform ist möglich. Dafür stehen unterschiedlichste Umgründungsmöglichkeiten zu Verfügung: Möglich sind die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH oder die Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft.

 

Wenn du eine Änderung der Rechtsform in Betracht ziehst, solltest du unbedingt eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen!

Wie ist das, wenn ich ein bestehendes Unternehmen übernehme?

Am Ende einer jeden unternehmerischen Tätigkeit steht entweder der gelungene Exit oder die Übergabe an einen Nachfolger. Beide haben gemeinsam, dass man nicht mehr unternehmerisch oder nicht mehr in dieser Form unternehmerisch tätig sein möchte.

 

Möchte man sein Unternehmen an einen anderen übertragen, so ist bei Kapitalgesellschaften an einen Anteilskaufvertrag zu denken. Dieser hat verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten. 

 

Daneben bestehen bei Kapitalgesellschaften noch weitere Varianten, wie z. B. die Verschmelzung und Spaltung. Durch diese Umgründungsarten kann die Gesellschaft steuerschonend entweder als Ganzes oder nur Teile davon auf eine andere Gesellschaft übertragen werden.

 

 

Bei Personengesellschaften können auch die Anteile auf einen etwaigen Nachfolger durch Vertrag oder im Erbwege übertragen werden. Zu beachten gilt hier jedoch, dass hierfür die Zustimmung der Mitgesellschafter erforderlich ist.

 

Bei einem Einzelunternehmen kann eine Einbringung des Unternehmens in eine GmbH unter gleichzeitiger Abfindung des bisherigen Unternehmers angedacht werden. 

 

Wenn Gewerbeberechtigungen existieren und der bisherige gewerberechtliche Geschäftsführer ausscheiden sollte, muss auch überprüft werden, ob man selbst die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt oder unter Umständen einen gewerberechtlichen Geschäftsführer anstellen muss. 

Zur Person:

Peter Pichlmayr ist Rechtsanwalt in Wien und in ständiger Kooperation mit META Legal. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen im Gesellschaftsrecht / M&A, in der Beratung von mittelständischen Unternehmen sowie in der Führung von Zivilprozessen.

 

Michael Pichlmayr ist Rechtsanwaltsanwärter und unterstützt insbesondere das Team Gesellschaftsrecht/M&A und Start-ups bei META Legal.

 

Regelmäßig begleiten sie Jungunternehmer/Start-ups als Sparring-Partner bei der Findung der richtigen Rechtsform und Umsetzung der Gründungsschritte.

 

www.meta-legal.at

 

 

 

 

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